Durch den Richter wurde eine Umgangspflegschaft ohne Benennung des Umgangspflegers angeordnet.
Das Jugendamt hat aufgrund des Verhaltens der Beteiligten eine gewisse Dringlichkeit mitgeteilt und eine Person benannt, die bereit ist die Umgangspflegschaft zu übernehmen. Ich habe mit der Person bereits telefoniert und mir dies bestätigen lassen.
Sind vor der Bestellung und Verpflichtung des Umgangspflegers die Eltern zu hören oder kann hierauf verzichtet werden?