Anhörung Eltern vor Bestellung und Verpflichtung Umgangspfleger

  • Durch den Richter wurde eine Umgangspflegschaft ohne Benennung des Umgangspflegers angeordnet.

    Das Jugendamt hat aufgrund des Verhaltens der Beteiligten eine gewisse Dringlichkeit mitgeteilt und eine Person benannt, die bereit ist die Umgangspflegschaft zu übernehmen. Ich habe mit der Person bereits telefoniert und mir dies bestätigen lassen.

    Sind vor der Bestellung und Verpflichtung des Umgangspflegers die Eltern zu hören oder kann hierauf verzichtet werden?

  • Ich würde anhören. In so streitbefangenen Sachen, wo Umgangspflegschaften erforderlich sind und es der Richter - die Gründe sind hier leider nicht dargestellt - unterlassen hat, den Pfleger zu bestellen, wäre mir die Sache ohne Anhörung zu heiß. Wenn es so pressiert, mögen die Beteiligten - speziell das Jugendamt - dies bei Verfahrensbeginn des richterlichen Verfahrens dem Richter stecken, damit er gleich bestellt.

  • Darf der Rechtspfleger denn überhaupt den Umgangspfleger bestellen, vgl. § 14 Abs. 1 Ziff. 7 RPflG? :gruebel:

    Ist das nicht die Grundsatzentscheidung? In einem früheren Verfahren habe ich gesehen, dass der Rechtspfleger den Umgangspfleger per Beschluss ausgewählt und bestellt hat. War das falsch?

    Aus meiner Sicht ja.
    Die Auswahl des passenden Umgangspflegers kann m. E. nur sachgerecht durch den Richter erfolgen, der das Verfahren geführt und die Beteiligten im Rahmen des Termins erlebt hat.

    Entsprechend äußert sich BeckOGK/Altrogge, 1.11.2019 Rn. 500, BGB § 1684 Rn. 500 mit in Fußnote benannter Entscheidung OLG Frankfurt BeckRS 2013, 16986:

    Zitat

    Das Familiengericht hat im Rahmen der Anordnung der Umgangspflegschaft auch zu bestimmen wer die Umgangspflegschaft übernimmt. Die Person des Umgangspflegers ist im Beschluss zu benennen. Die Auswahl des Umgangspflegers erfolgt durch das Familiengericht.

    Auch aus praktischer Sicht ist es für die Beteiligten sicher nicht verständlich, wenn sie wegen der noch fehlenden Benennung des Umgangspflegers erneut bei Gericht erscheinen und den Sachverhalt erneut ausbreiten müssen.

  • Ich hätte die Eltern schriftlich angehört. Es geht doch nur darum, "die Person des Umgangspflegers" zu bestimmen. Dann müsste ich die Sache dem Richter vorlegen.

    Kannst Du mir nochmals genau sagen, wo das steht?

  • Anzuhören zur Person des Umgangspflegers wäre m. E. das Kind, vgl. BeckOK BGB/Veit, 57. Ed. 1.11.2019, BGB § 1684 Rn. 41 ff., während die Äußerung der Eltern wohl ohne allzu großen Belang ist:

    Zitat

    Die (zumindest analoge) Anwendung der Vorschriften über die Pflegschaft (→ Rn. 40.1) führt dazu, dass das FamG nach § 1915 Abs. 1 S. 1, § 1779 Abs. 2 eine Person auszuwählen hat, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung einer Vormundschaft geeignet wäre. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind ua die persönlichen Bindungen des Kindes zu berücksichtigen (§ 1915 Abs. 1 S. 1, § 1779 Abs. 2 S. 2).

    Dem Wunsch der Eltern hinsichtlich der Auswahl des Umgangspflegers kommt – im Unterschied zur Auswahl eines Vormunds (§§ 1776–1778) – keine entscheidende Bedeutung zu (§ 1916) (OLG München FamRZ 2016, 1475; OLG Naumburg FamRZ 2012, 1960 betr. Wechsel des Umgangspflegers) (zur [grds. fehlenden] Beschwerdebefugnis → Rn. 70.2).

    Es stellt sich die Frage, ob bei einer Anhörung die Beteiligung der im Umgangsverfahren für die Eltern-(teile) aufgetretenen Rechtsanwälte zu beteiligen sind.

  • Anzuhören zur Person des Umgangspflegers wäre m. E. das Kind, vgl. BeckOK BGB/Veit, 57. Ed. 1.11.2019, BGB § 1684 Rn. 41 ff., während die Äußerung der Eltern wohl ohne allzu großen Belang ist:

    Genau dieses (ggf. mit Verfahrensbeistand). Hier muß man sich auch vor Augen führen, dass der Umgangspfleger das Kind vor den Eltern schützt. Immerhin ist Voraussetzung für die Bestellung, dass ein Elternteil oder beide Eltern gegen die Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB dauerhaft und wiederholt verstößt/verstoßen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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