Guten Morgen,
ich bin ganz neu in Grundbuch und brauche Eure Hilfe.
Der Fall:
In der Urkunde ist der Miteigentumsanteil das Wohnungseigentum betreffend falsch angegeben. Dort wird ein höherer Anteil angegeben, als im Grundbuch eingetragen. Die Auflassungsvormerkung wurde von meinem Vorgänger eingetragen.
Nun liegen mir zwei Anträge vor:
"Antrag 1" (auch so bezeichnet): Löschung einer Grundschuld
"Antrag 2" (auch so bezeichnet): Eigentumsumschreibung
Beide sind von demselben Notar zur identischen Uhrzeit eingegangen.
Die Eigentumsumschreibung kann ich nicht vornehmen, da die Bezeichnung des Miteigentumsanteils des Wohnungseigentums in der Urkunde nicht mit dem Grundbuch übereinstimmt.
Ich muss also eine Zwischenverfügung machen.
Nun meine (wahrscheinlich dumme?) Frage:
Kann ich trotzdem schon die Grundschuld löschen?
Nach § 17 GBO ist ja nicht dasselbe Recht betroffen. Demnach müsste ich schon löschen können.
Ich habe Sorge etwas falsch zu machen.
Vielen Dank schon mal!
Stempelchen