Hallo,
ich habe zum ersten Mal ein Todeserklärungsverfahren und frage mich, welche Unterlagen mir zur Glaubhaftmachung beigebracht werden müssen, damit ich das Verfahren durchführen kann. Die Person X, welche für Tod erklärt werden soll, wurde 1923 geboren. Es liegt nur eine Versicherung an Eides Statt vor, worin die Mutter von X erklärt, dass sie unter anderem X als Kind neben weiteren Kindern geboren hat. Mehr Unterlagen werden nicht eingereicht, keine Geburtsurkunde, keine Briefe etc.. Es wird lediglich erklärt, dass X wohl im Krieg gestorben sei.
Notwendig ist der Nachweis des Todes, weil ein Erbschein nach einer Schwester von X benötigt wird. In diesem Zusammenhang habe ich mich auch gefragt, ob ein Erbenaugebot nach den Eltern von X nicht sinnvoller wäre.
Vielen Dank für Eure Hilfe!