Hallo an alle,
ich habe eine GmbH & Co KG, Kommanditistin ist eine private Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Für den Vollzug der Anmeldung hat mein Vorgänger einen Nachweis der Vertetungsbefugnis des für die Stiftung handelnden Vorstands angefordert. Aus früheren Anmeldungen ist ersichtlich, dass die Regierung von Oberbayern quasi eine Bestätigung erteilt hat, aus welcher hervorgeht, dass die handelnde Person als alleiniges Mitglied dem ersten Stiftungsvorstand auf unbestimmte Zeit angehört. Die letzte solche Bestätigung wurde 2014 erteilt und es wurde eine Bestätigung neueren Datums angefordert.
Mittlerweile werden jedoch keine vergleichbaren Dokumente von der Stiftungsaufsicht mehr ausgestellt.
Hat jemand eine Idee, wie mir die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden kann? Reicht hier eine notarielle Bestätigung?
Hoffnungsvoll,
Patrizia