Pfändung Zuteilung einer Eigentümergrundschuld

  • Hallo :)

    der bestbetreibende Gläubiger hat zum Verteilungstermin auf einen Teilbetrag verzichtet. Hierüber ist nun eine Eigentümergrundschuld entstanden. Die nachrangigen Gläubiger haben keinen Löschungsanspruch angemeldet. Im Teilungsplan ist nun eine Zuteilung an den Eigentümer hierfür vorgesehen. Da keine Kontodaten des Eigentümers vorlagen, wurde dieser zunächst aufgefordert diese hierher mitzuteilen. Das Finanzamt, welches auch Zwangssicherungshypotheken eingetragen haben jedoch keine Zuteilung erhielten, pfänden nun die Zuteilung an den Eigentümer. Die Pfändung und Einziehungsverfügung ist dem Eigentümer wirksam zugestellt worden. Nun meine Frage: ist die Pfändung nach Verteilungstermin überhaupt noch möglich? Oder muss ich dies nun erst hinterlegen, da der Eigentümer sich nicht rührt und dann kann das Finanzamt dort pfänden?

    Vielen Dank :)

  • Wenn mir die Pfändung nach Aufstellung des Teilungsplans aber vor dessen Ausführung (also vor Auszahlung) nachgewiesen wird, berücksichtige ich die Pfändung (so auch Stöber, § 114 Rdnr. 74 letzter Abschnitt).

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Ich verstehe das offen gestanden so, wenn die Pfändung vor Verteilung wirksam geworden und dir nachgewiesen ist, dass muss der Pfändungsgläubiger im Teilungsplan als Berechtigter ausgewiesen werden. Wenn die Pfändung im Verteilungstermin nicht nachgewiesen ist, du aber aus welchen Gründen auch immer (Bankverbindung fehlt zB) noch nicht auszahlen kannst, dann musst du die vor Auszahlung nachgewiesene Pfändung bei der Auszahlung berücksichtigen... mit vorheriger Anhörung des Pfändungsschuldners. Aber ehrlich gesagt hatte ich so einen Fall zum Glück noch nicht... Ich konnte hinterlegen und der Pfändungsgläubiger hat dann den hinterlegten Betrag gepfändet.

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Es kommt fast immer darauf an, was und wann gepfändet wurde. Der Pfändungstext ist also wichtig und wann die Pfändung wirksam wurde. Hier ist darauf zu achten, dass je nach Zeitpunkt und Anspruch auch der Drittschuldner variieren kann (vgl zB drittschuldnerlose Pfändung)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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