Hallo
der bestbetreibende Gläubiger hat zum Verteilungstermin auf einen Teilbetrag verzichtet. Hierüber ist nun eine Eigentümergrundschuld entstanden. Die nachrangigen Gläubiger haben keinen Löschungsanspruch angemeldet. Im Teilungsplan ist nun eine Zuteilung an den Eigentümer hierfür vorgesehen. Da keine Kontodaten des Eigentümers vorlagen, wurde dieser zunächst aufgefordert diese hierher mitzuteilen. Das Finanzamt, welches auch Zwangssicherungshypotheken eingetragen haben jedoch keine Zuteilung erhielten, pfänden nun die Zuteilung an den Eigentümer. Die Pfändung und Einziehungsverfügung ist dem Eigentümer wirksam zugestellt worden. Nun meine Frage: ist die Pfändung nach Verteilungstermin überhaupt noch möglich? Oder muss ich dies nun erst hinterlegen, da der Eigentümer sich nicht rührt und dann kann das Finanzamt dort pfänden?
Vielen Dank