Hallo,
was mache ich denn bzgl. der Wiedereinziehung ausgezahlter PKH Vergütung, wenn der Insolvenzverwalter Partei im Verfahren war und PKH bewilligt wurde.
Das dürfte ja keine Insoforderung sein?!
Liebe Grüße
Hallo,
was mache ich denn bzgl. der Wiedereinziehung ausgezahlter PKH Vergütung, wenn der Insolvenzverwalter Partei im Verfahren war und PKH bewilligt wurde.
Das dürfte ja keine Insoforderung sein?!
Liebe Grüße
Den Insolvenzverwalter fragen, ob sich die Verhältnisse der Insolvenzmasse dergestalt verbessert haben, dass er durch Zahlung zu der Vergütung beitragen kann.
[Wenn Du nett fragst, wird er Dir sogar den Betrag ausrechnen, denn er gegebenfalls zahlen kann. Denn dieser und dessen Berechnung weicht von einem 'Normalbürger' sehr weit ab.]
Soweit sich eine Zahlung ergibt, ist diese als Masseverbindlichkeit vollständig aus der Insolvenzmasse zu begleichen (vgl. § 55 InsO).
Supi
Und dann eine Einmalzahlung anordnen.
Und dann eine Einmalzahlung anordnen.
Na was denn sonst :D.
(Ratenzahlungen sind für einen Insolvenzverwalter nicht wirklich gut händelbar. Im Übrigen ist Insolvenzmasse für eine Einmalzahlung vorhanden oder eben nicht.)
Huhu nochmal,
also Insoverwalter hat geantwortet und teilt mit, dass regelmäßige pfändbare Beträge eingehen.
Guthaben derzeit auf dem Anderkonto über 4.000,00 €.
Und jetzt ?!
LG
Wenn er tatsächlich nichts weiter mitgeteilt hat, dann Einmalzahlung (max. 4.000,00 €) anordnen.
Wenn ihm das nicht passt, wird er es Dir schon mitteilen.
[Es wird ihm sicherlich nicht gefallen, denn bevor er eine andere Zahlung vornimmt, müssen die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sein. Er darf die hierzu notwendigen Geldmittel für keinen anderen Zweck (auch nicht für Prozesskostenhilfe etc.) ausgeben. Da Du aber nicht riechen kannst, wie hoch diese Kosten sind, einfach festsetzen und warten, was er dazu sagt.
Ich bin natürlich immer nett und teile in solchen Fällen immer mit, welche Verfahrenskosten und gegebenenfalls andere Masseverbindlichkeiten (vgl. § 55 InsO) vorrangig sind.]
Da kann man ggf. auch Raten anordnen, maximal in Höhe der eingehenden Zahlungen. Er wird sich dann schon rühren.
Im Übrigen erscheint die erneute Übersendung des Belehrungsformblatts zu § 120a ZPO angezeigt, denn er hätte sich von selbst melden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
Es sind nur rund 280 € offen wegen einem teilw. Übergang, habe mal eine Einmalzahlung angeordnet
Vielen Dank für die Hilfe!
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