Hallo,
meine Kollegin vom Grundbuchgericht fragt, ob der nachstehende AK der Abwesenheitspflegschaft für die Eigentumsumschreibung ausreicht:
"Vertretung des K.M. zur Wahrung seiner Rechte in der vorstehenden Angelegenheit als Miteigentümer des im Grundbuch von …. eingetragenen Grundbesitzes"
Unseres Erachtens ist der AK zu unbestimmt/nicht ausreichend. Wie seht ihr das? Die Genehmigung wurde bereits erteilt.
Vielen Dank für eure Meinungen!