Genehmigung Immobilienverkauf in Spanien

  • D. Nachlasspfleger beabsichtigt den Verkauf einer Immobilie in Spanien. Der spanische Anwalt hat mitgeteilt, dass nach spanischem Recht der Eigentumsübergang mit Abschluss des Vertrages erfolgt und nicht wie nach deutschem Recht durch Grundbucheintrag. Er regt an, eine zeitlich begrenzte Zustimmungserfordernisklausel in den spanischen Vertrag einzubauen Geht man aber davon aus, dass der Vertrag bereits mit Unterzeichnung wirksam ist, bedürfte es der Genehmigung des Nachlassgerichts nicht mehr, da diese keine Rechtswirkung entfaltet. Nachdem der Nachlasspfleger diese Option mit dem spanischen Anwalt diskutiert hat, meint dieser, dass, da ja dem spanischen Notar und Grundbuchamt der deutsche Genehmigungstatbestand bekannt sind, ein Rechtsgutachten einzureichen wäre, wonach die Befugnisse des Nachlasspflegers ausreichend sind und es keiner Genehmigung bedarf. Hatte jemand einen solchen Fall schon einmal und wie wurde er gelöst? Vielen Dank für hoffentlich viele Ideen

  • Man braucht in Spanien doch ein ENZ. Ein ENZ für einen Nachlasspfleger?
    Kann man nicht in das ENZ die Verfügungsbeschränkung des Nachlasspflegers einbauen?

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