Ich brauche mal kurzfristig eine Denkhilfe.
Der Räumungstermin ist am 21.05. Der Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners geht am 14.05. per Einschreiben ein. Grundlage des Antrags ist ein Mietvertrag vom 07.05., Mietbeginn 01.07. (Mietvertrag hat er heute persönlich in Kopie vorbeigebracht, dass Original ist/war beim Jobcenter), keine weitere Begründung des Antrags.
Ist der Antrag unzulässig gemäß § 765a Abs. 3 ZPO?