Genehmigung für Maklerprovision erforderlich?

  • Seit 2021 darf der Käufer erst dann zur Zahlung seines Provisionsanteils aufgefordert werden, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Anteil gezahlt hat. Die Maklerprovision beim Immobilienverkauf wird künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt getragen. Die Obergrenze der Weitergabe der Maklerprovision an den Käufer liegt bei der Hälfte der Provision, also maximal 50 Prozent.
    Benötigt nun ein Betreuer für die Vorbereitung eines Immobilienverkaufs bei der Beauftragung eines Maklers dadurch eine Genehmigung? Hat sich da schon einmal jemand Gedanken darüber gemacht? Früher konnte das ja dem Käufer aufgebürdet werden.

  • Rückfrage:
    Braucht ein Betreuer zur Beauftragung eines Zahnarztes eine betreuungsgerichtliche Genehmigung, wenn die GKK nur einen Festbetrag bezahlt.

    Der Betreuer beauftragt einen Makler. Und der kostet Provision? Wieso soll jetzt ein Maklervertrag einer Genehmigungspflicht unterliegen? Ich verfüge ja nicht über Eigentum. Und auch über keine Forderung. Wo liegt der Genehmigungstatbestand?

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