Hallo, ich hab da mal eine Frage:
Der Insolvenzverwalter möchte Nachtragsverteilung bzgl. anteiligen Betriebskostenguthabens.
Eröffnung 8.5.2019,Freigabe § 109 InsO am 22.05.2019
Betriebskostenabrechnung für 2019 vom 5.8.20
Der Insolvenzverwalter meint, dass das Guthaben aus der der Betriebskostenabrechnung anteilig in die Masse fällt und demnach Nachtragsverteilung anzuordnen sei.
Wie seht ihr das?