Im SolumStar Baustein WEG Bestandsverzeichnis wurde folgender Passus aufgenommen:
Die Haftung von Sondernachfolgern ist vereinbart.
Meine Frage:
Ist dies zwingend oder muss dies aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen?
Der mir vorliegenden Gemeinschaftsordnung kann ich dies nicht entnehmen.