Hallo,
ich habe mich dazu entschieden, meine Fragen hier zu schildern, da ich glaube, dass die Fragen hier besser als im Bereich "Auslandssachen" aufgehoben sind und hier besser beantwortet werden können.
Es erfolgte eine Geldhinterlegung. Empfangsberechtigt sind 2 Personen (A und B). A lebt im Vereinigten Königreich.
Anwendung finden die Vorschriften des Hinterlegungsgesetztes Nordrhein-Westfalen.
A beantragt auf deutsch die Herausgabe des hälftigen hinterlegten Betrage. Mehrfach wurde von mir per E-Mail und Post moniert, dass die Zustimmungserklärung des B fehlt, trotzdem hat A mit mir über eine Herausgabe "verhandeln" wollen (stets per E-Mail auf englisch). Seit geraumer Zeit meldet sich A nicht mehr, hat aber seinen Herausgabeantrag bislang nicht förmlich zurückgenommen.
Meine Fragen:
1.) Reichen meine Monierungen oder ist eine förmliche Zurückweisung (per Beschluss?) erforderlich? Hier habe ich insbesondere ein Auge auf § 24 Abs. 1 HintG NRW (Erlöschen Herausgabeanspruch wenn nicht ein begründeter Antrag vorliegt) und will verhindern, dass es in 31 Jahren zu einem Problem bei der Feststellung des Erlöschens kommt, nur weil eine möglicherweise erforderliche förmliche Zurückweisung fehlt.
2.) Wenn ich eine förmliche Zurückweisung mache/machen muss, muss wohl auch eine förmliche Zustellung vorgenommen werden. Hier habe ich im Intranet den Bereich "Internationaler Rechtsverkehr in Verwaltungssachen und verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten" gefunden und müsste mich da erst einmal eingehend einarbeiten wie das in Verwaltungssachen bei Zustellung in das Vereinigte Königreich überhaupt funktioniert.
Ich muss aber wohl eine Übersetzung vornehmen.
Sehe ich das richtig, dass ich dem A die Kosten für die Zustellung und Übersetzung in Rechnung stellen kann, §§ 124, (129d) Justizgesetz NRW i. V. m. § 14 Abs. 1 Justizverwaltungskostengesetz?
3.) Würde euch eine Rücknahme des Herausgabeantrags per E-Mail reichen? (die Kosten für eine förmliche Zurückweisung inkl. Übersetzung werden wir mutmaßlich nicht beitreiben können)
Liebe Grüße