Ich habe eine Nachlasspflegschaft mit einem Vermögen in 6-stelliger Höhe. Das Vermögen befindet sich bisher auf einem Tagesgeldkonto. Nun teilt der Nachlasspfleger mir mit, dass die Bank ab demnächst das Konto negativ verzinsen würde. Beigefügt ist jedoch eine Änderungsvereinbarung, die auch von dem Nachlasspfleger unterzeichnet ist. Das Konto bekommt nun einen anderen Namen, was ich nochmal hinterfragen muss, und der Negativzins wird vereinbart.
Ich frage mich nun:
- Kann eine Bank Negativzinsen für ein bereits bestehendes Tagesgeldkonto verlangen?
- Ist die Vereinbarung, die der Nachlasspfleger unterzeichnet hat, gemäß § 1812 BGB genehmigungsbedürftig?
Vielen Dank für eure Einschätzungen