Guten Morgen!
Ich hab da mal ein kleines Problem und finde hierzu nichts in den einschlägigen Kommentaren. Folgender Sachverhalt:
Kläger erhält PKH mit Ratenzahlung und obsiegt im Prozess vollständig gegen Beklagten. Anwalt beantragt PKH-Vergütung und bekommt diese antragsgemäß ausgezahlt. Anwalt beantragt weiter die Kosten gegen den Beklagten festzusetzen. "Nullbeschluss" mit Übergang auf die Staatskasse wird erlassen. Inzwischen hat die PKH-Partei brav die Raten gezahlt und das PKH-Konto ist ausgeglichen.
Was nun? Ich habe einen rechtskräftigen Nullbeschluss und alle Prozesskosten...
LG