Kann ein Darlehen, bzw. Darlehenvertrag bewiesen werden?

  • Ob sich die Beklagte im Zivilprozess noch an eine Äusserung in dieser Form erinnern möchte? Und ob sie am Ende einer Beziehung mit diesem "Nichts mehr schulden wollen" wirklich eine rechtliche Verpflichtung zugestehen wollte?

    Ganz genau. Hierauf läuft es natürlich heraus!

  • lies doch mal die Entscheidung...


    Habe ich gemacht.

    Eingeklagt war Aufwendungsersatz nach § 670 BGB (Kl. hatte Aufwendungen durch Zahlungen an Dritte für Leistungen, die Bekl. zugute gekommen waren, und war der Meinung Bekl. müsse diese Auswendungen erstatten). Hier geht es um § 488 Abs. 1 BGB.

    Und Kl ist unterlegen, weil Kl nicht beweisen kommte, dass mit Bekl vereinbart war, dass Bekl. die Aufwendungen erstattet - hier hat B dem Grunde nach gestanden, dass zurückgezahlt werden sollte, und bestreitet nur die Höhe des noch offenen Betrages.

    Aber klagen kann man immer. Muss ja auch immer einen geben, der den Prozess verliert.

    B. hat vor Gericht noch gar nichts gestanden. Er wird erst einmal alles bestreiten.

  • Das ist alles Frage der Beweiswürdigung. Und dazu gibt es eben nur Grundsätze der Beweislast, aber keine bindenden Rechtssätze dazu, wer einen Beweis führen kann oder nicht. Gäbe es die, bräuchte man keine Beweisaufnahme mehr.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Ja das stimmt natürlich absolut. Nur frage ich mich, wie A. ein Darlehen beweisen wird, wenn B. ein solches bestreitet? Bei den von mir zitierten Entscheidungen waren die Parteien früher in einem eheähnlichen Verhältnis. Es lag eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (NLG) vor. Und dazu hast du ja oben angeführt, dass finanzielles Hin- und Her nicht rückabgewickelt wird. Ausnahme: Es handelt sich um ein belegbares Darlehen. So deine Worte.

    Im Vorliegenden Fall habe ich ganz erhebliche Zweifel, ob hier ein Darlehen belegt werden kann von Klägerseite,

  • Bleibt das jetzt hier noch allgemein oder willst Du Dir die beste Prozessstrategie vorbeten lassen?

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  • Gutes Schlußplädoyer.;)

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