Hallo Kollegen,
ich bin in der Prüfungsstelle eingesetzt.
Mir liegt nun eine Akte vor, in der ein Richter wissen möchte, ob bzw. wie eine Anschriftenermittlung in den USA im Wege der Rechtshilfe erfolgen kann.
Mir ist hierzu nichts bekannt, ich hatte bislang nur Zustellungsersuchen mit bekannter Adresse.
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
Viele Grüße!