Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich muss mal kurz in die Runde fragen, wie bei Euch die EA in Gewaltschutzsachen zur ZU an den GV bzw. die GV-Verteilerstelle weitergeleitet werden.
Grund für meine Frage war die Anfrage der GS an die Vw, ob eine EA in Form einer beglaubigten Abschrift per EGVP zur Zustellung (§ 214 Abs. 2 FamFG und 174 ZPO) an die GV-Verteilerstelle weitergeleitet werden kann.
Ich habe selbst keine Bedenken, insbesondere wenn die ZU in einem anderen Bundesland oder weiter entfernt erfolgt. Allerdings hat sich nun ein GV eines anderen AG geweigert und möchte eine Ausfertigung der EA per Post. Wobei es wie gesagt nur um die ZU geht, nicht um eine darüber hinausgehende Vollstreckung.
Wird bei Euch die EA, insbesondere wenn es für einen Adressaten bestimmt ist der weiter weg wohnt, per Post oder auch per EGVP zur Zustellung weitergeleitet?
Oder gibt es bereits Erfahrungen zu diesem Thema?
Viele Grüße