Hallo,
folgender Fall: Der Betreuer stirbt. Seine Ehefrau beantragt die anteilige Aufwandspauschale. Ich bitte um einen Nachweis ihrer Erbenstellung. Daraufhin reicht sie mit eine Kopie einer notariellen Generalvollmacht ein, die auch über den Tod hinaus gilt. Dies bedeutet für mich doch jetzt, dass ich ihr die Pauschale auszahlen kann, oder?
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