Betreuer stirbt: Generalvollmacht über Tod hinaus

  • Hallo,
    folgender Fall: Der Betreuer stirbt. Seine Ehefrau beantragt die anteilige Aufwandspauschale. Ich bitte um einen Nachweis ihrer Erbenstellung. Daraufhin reicht sie mit eine Kopie einer notariellen Generalvollmacht ein, die auch über den Tod hinaus gilt. Dies bedeutet für mich doch jetzt, dass ich ihr die Pauschale auszahlen kann, oder?

  • Die erste Frage ist, ob die Vollmacht durch Konfusion erloschen ist, weil die Bevollmächtigte zur Erbin des Vollmachtgebers berufen ist. Wenn sie nicht erloschen ist, wird die Bevollmächtigte (die nunmehr die Bevollmächtigte der Erben ist) durch die Vollmacht nicht zur Gläubigerin des Anspruchs, sodass eine Auszahlung nur auf ein Konto des Erblassers in Betracht kommt. Allerdings kann die Bevollmächtigte wohl erklären, dass mit leistungsbefreiender Wirkung auf ein Drittkonto geleistet werden soll.

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