Hallo, ich benötige mal wieder euer Schwarmwissen.
Ich hab einen Antrag des TH auf Festsetzung der Vergütung für die Nachtragsverteilung.
Das Finanzamt hat die Steuererstattung (2 Zahlungen) an den Schuldner gezahlt. Der TH hat dem Schuldner die Zahlung zur Masse in Raten bewilligt.
Für die NTV beantragt nun (bei uns üblichen sind 25%) 50 % des Staffelsatzes nach § 2, weil er den Zahlungseingang überwachen musste.
Ich seh da ehrlich keinen erhöhten Aufwand der das rechtfertigen könnte.
Wie geht ihr damit um?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.