Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Titel ist gegen A. A ist verstorben und von B und C beerbt worden.
Vorgelegt wird der Titel, verbunden mit der Ausfertigung eines Erbscheins wie oben, einer Rechtsnachfolgeklausel auf B sowie einem Zustellungsnachweis aller Unterlagen an B.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss soll nur gegen B erlassen werden.
Geht das? Muss der PfüB nicht gegen B und C erlassen werden, da es sich um eine Erbengemeinschaft und somit eine Gesamthandsgemeinschaft handelt?