Als Rechtspfleger in Richtung Amtsanwaltschaft gehen?

  • Mich würde interessieren, wie man am besten Schwerpunkte im Rahmen des dualen Studiums setzt, um danach gute Chancen für eine Stelle als Amtsanwalt hat. Entsprechende Examensnoten braucht man ja auch als Rechtspfleger. Hat man da überhaupt einen Gestaltungsspielraum, oder heißt es erstmal möglichst gute Noten und in der Praxis überzeugen?Man durchläuft ja Staatsanwaltschaft und die Bereiche beim Amtsgericht. Danach muss man ja auch nochmal Berufserfahrung bei der StA sammeln.

    Was macht Sinn um sich gute Chance zu erarbeiten, mal ganz allgemein gesprochen?

  • Da die Studieninhalte relativ starr vorgegeben sind, scheidet eine Setzung besonderer Schwerpunkte mE aus.

    Denkbar wäre allenfalls, ein Diplomarbeitsthema zu wählen, welches aus dem Strafbereich kommt. Vielleicht könnte man das später als kleinen Pluspunkt anführen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • in der Praxis überzeugen? 

    Das ist wohl das wichtigste, da eine Bewerbung ohnehin erst in Betracht kommt, wenn man auf Lebenszeit verbeamtet ist. Eine vorherige Tätigkeit bei der StA ist m.E. dagegen nicht unbedingt erforderlich - zumindest waren alle AA, die ich kenne, vorher nicht an einer StA tätig.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • in der Praxis überzeugen? 

    Das ist wohl das wichtigste, da eine Bewerbung ohnehin erst in Betracht kommt, wenn man auf Lebenszeit verbeamtet ist. Eine vorherige Tätigkeit bei der StA ist m.E. dagegen nicht unbedingt erforderlich - zumindest waren alle AA, die ich kenne, vorher nicht an einer StA tätig.

    Ich hab einfach mal Interesse halber etwas bei meinem Bundesland wo ich anfange gelesen, dass man eben das Studium plus die Probezeit absolviert haben muss. Also 3 Jahre Studium und dann das Beamtenverhältnis auf Probe (3 Jahre). Ist es usus dass, man danach direkt auf Lebenszeit verbeamtet wird? Da das jetzt so nicht explizit in der entsprechenden Landesverordnung zu finden ist?

  • Da die Studieninhalte relativ starr vorgegeben sind, scheidet eine Setzung besonderer Schwerpunkte mE aus.

    Denkbar wäre allenfalls, ein Diplomarbeitsthema zu wählen, welches aus dem Strafbereich kommt. Vielleicht könnte man das später als kleinen Pluspunkt anführen.

    Super, vielen Dank, das behalte ich im Hinterkopf!


  • Ich hab einfach mal Interesse halber etwas bei meinem Bundesland wo ich anfange gelesen, dass man eben das Studium plus die Probezeit absolviert haben muss. Also 3 Jahre Studium und dann das Beamtenverhältnis auf Probe (3 Jahre). Ist es usus dass, man danach direkt auf Lebenszeit verbeamtet wird? Da das jetzt so nicht explizit in der entsprechenden Landesverordnung zu finden ist?

    Welches Bundesland ist denn das?
    Ja, nach den drei Jahren Probezeit wird man normalerweise Beamter auf Lebenszeit. Die Probezeit kann aber verlängert werden, wenn die fachliche Eignung noch fraglich ist.

    Eine Kollegin hier ist zum 01.01.2021 zur Amtsanwaltslaufbahn zugelassen worden. Sie hatte gute Noten im Studium und hat in ihrer Probezeit Betreuungssachen gemacht. Als sie ihre Bewerbung eingereicht hat, hat man ihr von Seiten der Geschäftsleitung noch schnell einen Anteil Strafsachen zugeschoben, um ihre Chancen zu erhöhen. Ich glaube aber nicht, dass das nötig war. Wichtiger war wohl, dass sie sich bei der Hospitation bei der Amts-/Staatsanwaltschaft gut angestellt hat.

  • Wichtig auch, sich an der zukünftigen Dienststelle "gut mit dem Behördenleiter zu stellen" - der verantwortet dann schließlich die Anlassbeurteilung ;). Es sollen Bewerbungen bereits daran gescheitert sein, dass der Direktor den Bewerber nicht als für die AA-Laufbahn geeignet ansah.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)


  • Ich hab einfach mal Interesse halber etwas bei meinem Bundesland wo ich anfange gelesen, dass man eben das Studium plus die Probezeit absolviert haben muss. Also 3 Jahre Studium und dann das Beamtenverhältnis auf Probe (3 Jahre). Ist es usus dass, man danach direkt auf Lebenszeit verbeamtet wird? Da das jetzt so nicht explizit in der entsprechenden Landesverordnung zu finden ist?

    Welches Bundesland ist denn das?
    Ja, nach den drei Jahren Probezeit wird man normalerweise Beamter auf Lebenszeit. Die Probezeit kann aber verlängert werden, wenn die fachliche Eignung noch fraglich ist.

    Eine Kollegin hier ist zum 01.01.2021 zur Amtsanwaltslaufbahn zugelassen worden. Sie hatte gute Noten im Studium und hat in ihrer Probezeit Betreuungssachen gemacht. Als sie ihre Bewerbung eingereicht hat, hat man ihr von Seiten der Geschäftsleitung noch schnell einen Anteil Strafsachen zugeschoben, um ihre Chancen zu erhöhen. Ich glaube aber nicht, dass das nötig war. Wichtiger war wohl, dass sie sich bei der Hospitation bei der Amts-/Staatsanwaltschaft gut angestellt hat.

    Einstellendes Bundesland ist Hamburg bei mir. Es ist dann wahrscheinlich nicht zwingend erforderlich, vorher 3 Jahre bei der StA gearbeitet zu haben (sondern allgemein als Beamter auf Probe bewährt), aber sicherlich nicht von Nachteil. Und natürlich versuche mich bei der StA besonders gut anzustellen;)

  • Wichtig auch, sich an der zukünftigen Dienststelle "gut mit dem Behördenleiter zu stellen" - der verantwortet dann schließlich die Anlassbeurteilung ;). Es sollen Bewerbungen bereits daran gescheitert sein, dass der Direktor den Bewerber nicht als für die AA-Laufbahn geeignet ansah.



    Da mag was dran sein würde ich mal sagen, werde ich beherzigen;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!