Begründung Teilungsversteigerung

  • Guten Morgen,

    zwar habe ich an die 2000 Versteigerungstermine als Terminsvertreter absolviert, bin aber in Sachen Teilungsversteigerung ein Anfänger. Nun wurde ich beauftragt einen Antrag auf Teilungsversteigerung zu stellen.

    Reicht folgendes an Begründung aus?

    "Im vorbezeichneten Grundbuch sind die Parteien je zur ideellen Hälfte als Miteigentümer eingetragen.

    Zwischen den Parteien kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten, unter anderem, in Abrechnungsfragen.

    Ein Rechtsstreit der Parteien vor dem Landgericht XY, Aktenzeichen XY , endete am 02.12.2020 in einem Vergleich. Seinen eingegangenen Verpflichtungen aus diesem Vergleich kam der Antragsgegner aber nicht zur Gänze nach. Der Grundbesitz muss daher zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.

    Vielen Dank!

  • Anträge auf Teilungsversteigerung bitte NIE begründen.

    Das Gericht braucht keine Begründung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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