Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe.
Der in erster Instanz beigeordnete RA legt gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. Ein paar Tage später teilt er mit, dass die Berufung nicht beschränkt wird. Nach noch mal ein paar Wochen teilt er weiter mit, dass der Angekl. sich von einem anderen RA verteidigen lassen will und gegen eine Entbindung keine Einwände bestehen. Eine Entpflichtung ist bisher nicht erfolgt. Im Berufungsverfahren an sich ist bisher nichts weiter passiert, keine Schriftsätze, keine Terminierung; die Berufung wurde noch nicht einmal begründet. Der noch beigeordnete RA macht seine Vergütung geltend. Was ist hier entstanden, VV 4124 RVG oder Einzeltätigkeit nach VV Teil 4 Abschnitt 3 RVG?