Erbverzicht Eintritt der auflösenden Bedingung

  • Hallo,

    ich habe einen Fall, zu dem ich ein paar Meinungen bräuchte.
    Die Ehefrau möchte bei mir einen Erbscheinsantrag stellen. Sie geht davon aus, dass die Tochter nichts erbt. Der Erblasser hat mit seiner Tochter einer Erbverzichtsvertrag geschlossen. Im Vertrag heißt es:
    Der Verzicht steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Erblasser mit der Zahlung der 11.000 € in Verzug geraten ist. Der Erblasser bezahlt bis zum 30.09.2015 11.000 € auf das Konto seiner Tochter XY bei der Bank XY.

    Zur Vorbereitung des Termins habe ich einen Nachweis gefordert, dass die Bedingung nicht eingetreten ist. Die Witwe hat mir sodann einen Kontoauszug vorgelegt. Nun sehe ich, dass der Betrag erst am 01.10.2015 abgebucht wurde.

    Meiner Ansicht nach hat der Erblasser nicht rechtzeitig geleistet und ist somit in Verzug geraten. Die Bedingung dürfte daher eingetreten sein. Wie verhält es sich jetzt jedoch, wenn mir nachgewiesen wird, dass der Überweisungsauftrag z.B. am 30.09.2015 bei der Bank eingegangen ist? Für den Verzug dürfte jedoch der Eingang auf dem Konto maßgeblich sein, oder? :gruebel:

    Vielen Dank vorab!

  • Das Problem konnte nur entstehen, weil das Prozedere der Leistungserbringung im Erbverzichtsvertrag nicht exakt beschrieben ist.

    Auch wenn man der Ansicht ist, dass hier ein Fall des § 286 Abs. 2 S. 1 BGB vorliegt (Entbehrlichkeit einer Mahnung), so sollten für die Rechtzeitigkeit der Leistungserbringung gleichwohl die für Geldschulden geltenden Grundsätze maßgeblich sein (vgl. Palandt/Grüneberg § 270 Rn. 6 m. w. N.).

    Außerdem bleibt abzuwarten, was die Tochter dazu meint.

  • Zunächst einmal muss der Erbvertrag ausgelegt werden. Was genau sollte das denn bedeuten? Sinnvoll ist es ja nicht, dass der Erbverzicht entfällt und die Tochter trotzdem das Geld behält. Aus meiner Sicht sollte der Notar angehört werden, wenn er noch lebt. Oftmals nehmen die Notare immer die gleichen Formulierungen und denken sich dabei etwas Bestimmtes (auch wenn das, was sie sich denken, manchmal überraschend sein kann).

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