Honorar des Sachverständigen nach JVEG n.F.

  • Hallo Zusammen,

    ich wollte mich mal erkundigen, ob es hier schon Erfahrungen gibt mit der Handhabung des neuen § 9 JVEG.

    Eine eindeutige Regelung existiert in § 9 Abs. 4 JVEG ja nur für Sachverständige, die prüfen sollen, ob ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.

    Was ist bei Gutachtenaufträgen z.B. in Verbraucherverfahren, Nachlassverfahren etc. ohne Prüfung einer Fortführung in der Regel mangels selbständiger Tätigkeit.

    Wie sind hier eure Erfahrungen?

    Beste Grüße

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