Hallo, ich bräuchte mal Input:
Es soll ein Grundstückskaufvertrag vorbereitet werden, der Verkäufer soll aufgrund seines Alters von seiner Tochter vertreten werden.
Diese legt eine Formular-Vollmacht des Justizministeriums des Landes NRW vor, aufgrund dieser Vollmacht will sie handeln. Ich bin mir über die Wirksamkeit dieser Vollmacht aber nicht sicher, deshalb meine Fragen
- Die Beglaubigung der Unterschriften erfolgte durch den Kreis, also nicht notariell.
- Zur Wirksamkeit heisst es in der Vollmacht: Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachts-
urkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.
- In der Vollmacht sind verschiedene Punkte wie Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
pp. geregelt. Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte sind nicht ausdrücklich erwähnt, es könnte eventuell der Punkt
Vermögenssorge so gewertet werden. Dort heisst es
"Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen,
Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen
ja ist dann angekreuzt
dann folgt noch ein Absatz namentlich
dort ist aber nichts ausgefüllt
über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen
ja ist angekreuzt
Zahlungen und Wertgegenstände annehmen
ja ist angekreuzt
Verbindlichkeiten eingehen
ja ist angekreuzt
Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten
mit Kreditinstituten vertreten
ja ist angekreuzt
Reicht diese Vollmacht zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages??