Bin verunsichert und finde nichts so richtig und brauche den letzten Rest Sicherheit:
Im Grundbuch ist A zu einen Bruchteil und als Miterbe in einer Erbengemeisnchaft an einem Bruchteil eignetragen. Nun wird das ´Grundstück veräußert. Im Vertrag tritt für A der Insolvenzverwalter - Treuhänder auf. Zum Nachweis wurde die Bestallung angefordert. Aus dieser ist nurnmehr ersichtlich, dass A vertreten durch B = Betreuer, unter Betreuung stehen muss. Dieser(B) hat am Vertrag nicht mitgewirkt und eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht ldürfte auch nicht vorliegen. Ist es richtig, dass durch die Insolvenz die alleinige Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergeht, der Betreuer nicht mehr verfügen kann und somit auch eine Mitwirkung des B und Genehmigung nach § 1821 BGB nicht erforderlich ist?