Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor. Beantragt ist unter anderem, auch Säumniszuschläge auf einen Teil der Hauptforderung ab 10.06.2021 (heute ist der 02.06.2021) einzutragen.
M. E. kann ich als Vollstreckungsorgan heute keine Zwangssicherungshypothek für Ansprüche eintragen, die ab dem 10.06.2021 erst fällig werden. Oder?