Zwangssicherungshypothek und künftige Säumniszuschläge

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor. Beantragt ist unter anderem, auch Säumniszuschläge auf einen Teil der Hauptforderung ab 10.06.2021 (heute ist der 02.06.2021) einzutragen.

    M. E. kann ich als Vollstreckungsorgan heute keine Zwangssicherungshypothek für Ansprüche eintragen, die ab dem 10.06.2021 erst fällig werden. Oder?

  • ... M. E. kann ich als Vollstreckungsorgan heute keine Zwangssicherungshypothek für Ansprüche eintragen, die ab dem 10.06.2021 erst fällig werden...

    Der Meinung bin ich auch und deshalb lass ich solche Anträge (wenn die Karenz so kurz ist) liegen und vollziehe erst ab dem Datum der Fälligkeit, ist die Karenz zu lange kommt eine Aufklärungsverfügung.

    Hinsichtlich der Problematik der Vollstreckung von Säumniszuschlägen vor Fälligkeit dieser Säumnis gibts auch irgendwas vom -ich meine- BFH, der dies als unzulässig angesehen hat.
    Allerdings hab ich das spontan nicht parat.

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