Testamentsauslegung

  • Die Eheleute setzten sich gegenseitig in einem privatschriftlichen Testament zu Alleinerben ein. Die Immobilie darf aber "vom Überlebenden weder verschenkt noch verschleudert werden". Sollte sie verkauft werden erhalten die beiden Kinder jeweils 12,5 % des Erlöses. Erben des Überlebenden sollen die beiden Kinder ein. Der Ehemann ist jetzt verstorben. Kann ich platt von dem Wortlaut ausgehen und die Ehefrau ist Vollerbin- oder befreite Vorerbschaft der Ehefrau, damit die Beschränkung für die Immobilie greift und bezüglich des übrigen Nachlasses ein Vorausvermächtnis?

  • Wegen dem „Verschenkungs- und Verschleuderungsverbot“ kann die überlebende Ehefrau eigentlich nicht Vollerbin sein. Auflösend bedingte Vollerbin vielleicht. Oder auflösend bedingte Vorerbin. Alles außer der Immobile dürften Vorausvermächtnisse an die Vorerbin sein. Der anteilige Verkaufserlös, der im Falle des zulässigen Verkaufs an die Kinder fallen soll, könnte man als aufschiebend bedingtes Vermächtnis sehen.

  • Könnte auch eine Auflage sein, ist halt eine Frage der Testamentsauslegung. Zahlreiche Beispiele für die Möglichkeit einer Auflage finden sich (u.a.) bei beck-online, Beck-OGK, Rdnr. 10.1 zu § 2192 BGB, dort u.a. folgender Beispielpunkt, der in eine ähnliche Richtung geht:

    "Unterlassen bestimmter Verfügungen über Nachlassgegenstände, insbesondere die Veräußerung von Grundbesitz"

    Als Fußnote zu diesem Beispiel ist eine BGH-Entscheidung zitiert (die ich allerdings nicht gelesen habe): BGH NJW 1963, 2320

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