Hallo zusammen,
bei einem Antrag verfügt der befreite Vorerbe seiner Aussage zufolge entgeltlich. Nacherben sind die beim Ableben des Vorerben vorhandenen leiblichen Abkömmlinge.
Nun muss ich ja die Nacherben anhören. Diese sind minderjährig, außerdem werden vielleicht noch weitere Abkömmlinge gezeugt, diese sind also unbekannt. Also benötige ich einen Pfleger für die minderjährigen Abkömmlinge, weil die Eltern von der Vertretung ausgeschlossen sind, und einen Pfleger für die noch unbekannten Nacherben - oder?
Wie läuft sowas ganz praktisch ab? Schicke ich ein Ersuchen an das Familiengericht oder an das Betreuungsgericht?
Wer trägt die Kosten für die Pflegerbestellung - und wer rechnet sie ab? Also was ich meine, ist folgendes: Der Verfahrenspfleger wird ja nicht unentgeltlich arbeiten. Zahlt das Gericht die Kosten oder werden sie dem Vorerben in Rechnung gestellt? Und macht das Familien- bzw. Betreuungsgericht das oder das Grundbuchamt?
LG Kamillentee