Hallo liebe Kollegen,
mir liegt ein Antrag auf Pfüb vor und ich habe bemängelt, dass die Zustellung der Urkunden gemäß § 750 II ZPO nicht belegt wurde.
Vielleicht sagt euch der Fall was, denn es handelt sich bei der Gläubigerin um ein allseits bekanntes (gelbes) Briefzustellunternehmen. Umso mehr stutze ich wegen der Antwort auf meine Zwischenverfügung.
Im Einzelnen:
Titel lautet auf A, dann wurde eine Rechtsnachfolgeklausel auf B erteilt, RNF offenkundig.
Weitere RNFklausel auf C, RNF nachgewiesen durch Urkunde 1.
Weitere RNFklausel auf D, RNF nachgewiesen durch Urkunde 2.
Gläubiger meint, auf die Zustellung der Urkunde 1 käme es nicht an. Weil B mit Genehmigung von C die Forderung an D verkauft hätte.
Versteht ihr das?