Die Corona-Kleinbeihilfe in Höhe von 7.500,00 € wurde auf ein "altes" Geschäftskonto der Schuldnerin überwiesen, das keine P-Konto ist. Darauf liegen auch Pfändungen, allerdings läuft darüber keine Tätigkeit mehr.
Die Schuldnerin hat ein P-Konto bei einer anderen Bank.
Ist eine Freistellung auf diesem "alten" Geschäftskonto bedenkenlos möglich? Auf dem Bescheid selbst steht, dass die Coronahilfe nicht pfändbar ist.
Kann ich einfach freistellen?
Danke.