Der Mutter des Kindes wurde die elterliche Sorge teilweise entzogen und das Landratsamt als Ergänzungspfleger bestimmt.
Das Kind lebt seit 10 Jahren bei Pflegeeltern. Den beiden Pflegeeltern wurde letztes Jahr die Ergänzungspflegschaft übertragen.
Nun machen die beiden Pflegeeltern jeweils eine Aufwandsentschädigung geltend. Diese kann ich wohl analog § 1835a BGB in Höhe von 399,00 € vergüten.
In meinem Programm kann ich allerdings pro Verfahren nur einen Ergänzungspfleger als Beteiligen angeben, was mich nun stutzig machte, und ich kann auch nur einen Ergänzungspfleger entschädigen.
Allerdings sind beide Eltern als Ergänzungspfleger bestellt.
Wie seht ihr das? Kann ich beiden Pflegeeltern jeweils die 399,00 € anweisen?
Danke