Löschungsvorbehalt

  • Hallo.

    Ich habe hier in der Bewilligung für ein Wohnungsrecht folgende Formulierung gefunden:

    Die Berechtigte darf die Wohnung von meinem Tod für die Dauer von 2 Jahren nutzen.
    Bis zum Bedingungseintritt behalte ich mir das Recht vor, die Dienstbarkeit ohne Zustimmung der Berechtigten zur Löschung zu bringen.

    Der Eigentümer möchte nun die Löschung ohne Zustimmung der noch lebenden Berechtigten vornehmen.

    Ich konnte leider nichts dazu finden, halte das aber für nicht möglich. Kennst sich hier jemand aus? Vielen Dank schon mal.

  • Glaube in Schöner/Stöber Rn 1149 steht was dazu. Sonst müsste sich im Forum auch unter "Kündigung" eines dingliches Rechts was dazu finden lassen. Wenn ich das richtig erinnere, gibt es eine abweichende Entscheidung dazu, aber tatsächlich läuft das eben auf eine dem dringlichen Recht wesensfremde Kündigung hinaus.

  • Ja, aber wenn dann nur als auflösende Bedingung des Rechts. Und die müsste auch ausdrücklich so eingetragen worden sein.
    Ich bin der Meinung, das hätte man damals ohne weitere Klärung des Sachverhalts so niemals eintragen dürfen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!