Hallo.
Ich habe hier in der Bewilligung für ein Wohnungsrecht folgende Formulierung gefunden:
Die Berechtigte darf die Wohnung von meinem Tod für die Dauer von 2 Jahren nutzen.
Bis zum Bedingungseintritt behalte ich mir das Recht vor, die Dienstbarkeit ohne Zustimmung der Berechtigten zur Löschung zu bringen.
Der Eigentümer möchte nun die Löschung ohne Zustimmung der noch lebenden Berechtigten vornehmen.
Ich konnte leider nichts dazu finden, halte das aber für nicht möglich. Kennst sich hier jemand aus? Vielen Dank schon mal.