Hallo, wegen eines ähnlichen Sachverhalts bitte ich um Hilfe:
2018 Pfüb - Kontopfändung
2020 EÖ Insolvenzverfahren
Der Insolvenzverwalter legt nun Erinnerung gemäß § 766 ZPO zur Aussetzung der Pfändung bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens beim Vollstreckungsgericht ein.
Meine Vertretung hat die Überweisung aus dem Pfüb zunächst einstweilen eingestellt und dem Gläubiger Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Der Gläubiger hat sich nicht gemeldet.
Frage: Ist das Vollstreckungsgericht hierfür überhaupt zuständig?
Frage: Wenn ja, dann könnte der Erinnerung abgeholfen werden und die Pfändung ausgesetzt werden (Beschluss und Begründung ähnlich wie #2)?
Danke!!