Aussetzung Vollziehung PfüB wegen Insolvenzverfahren

  • Hallo, wegen eines ähnlichen Sachverhalts bitte ich um Hilfe:

    2018 Pfüb - Kontopfändung
    2020 EÖ Insolvenzverfahren

    Der Insolvenzverwalter legt nun Erinnerung gemäß § 766 ZPO zur Aussetzung der Pfändung bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens beim Vollstreckungsgericht ein.
    Meine Vertretung hat die Überweisung aus dem Pfüb zunächst einstweilen eingestellt und dem Gläubiger Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Der Gläubiger hat sich nicht gemeldet.

    Frage: Ist das Vollstreckungsgericht hierfür überhaupt zuständig?

    Frage: Wenn ja, dann könnte der Erinnerung abgeholfen werden und die Pfändung ausgesetzt werden (Beschluss und Begründung ähnlich wie #2)?

    Danke!!

  • Das Problem wurde hier im Forum schon ausgiebig diskutiert. Während des laufenden Insolvenzverfahrens kann m.E. keine Abhilfeentscheidung durch den Rpfl. des Vollstreckungsgerichts erfolgen. Sämtliche Entscheidungen obliegen dem Insolvenzgericht nach § 36 Abs. 4 InsO, hier dem Richter. Ich zitiere immer gerne das AG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2020 - Aktenzeichen 68g IK 386/18. Diese Auffassung ist allerdings streitig...

    Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und damit in der Wohlverhaltensperiode ist save der Rpfl. des Vollstreckungsgerichts zuständig für eine Abhilfeentscheidung.

  • ja das ist ziemlich umstritten.

    Es stellt sich letztlich die Frage, welches "Gericht" für die Abhilfeentscheidung zuständig ist- das Insolvenzgericht oder das Vollstreckungsgericht.

    Wenn nicht abgeholfen wird, ist für die Zeit des eröffneten Insolvenzverfahrens (ab Eröffnung bis Aufhebung/Einstellung) jedenfalls der Richter des Insolvenzgerichts zuständig, über die Erinnerung zu entscheiden.

    Ich hab mich mittlerweile dahingehend festgelegt, dass ich das Vollstreckungsgericht (also den dortige Rechtspfleger) für zuständig halte, das den ergangenen PFÜB erlassen hat

    Das AG Hamburg argumentiert mit der größeren Sachnähe des Rechtspflegers des Insolvenzgerichts.
    Dem kann ich nicht viel abgewinnen.
    Ich kann nicht ersehen, warum das Vollstreckungsgericht sich nicht mit den Argumenten der Anfechtung einer von dort getroffenen Entscheidung befassen sollen könnte.

    Kern der größeren Sachnähe ist ja (wenn man kein Blatt vor den Mund nimmt), dass es jemand (wahrscheinlich) besser/genauer weiß/besser kann.

    Das Argument der größeren Sachnähe zieht insofern nicht, als dass man sich dann das Abhilfeverfahren ja recht weitläufig sparen könnte.

    Die Rechtsmittelinstanz weiß es ja eh besser/kann es qua Amt ja ohnehin besser.

    Das Abhilfeverfahren dient aber seinem Wesen nach der Selbstkontrolle und der Selbstkorrektur. Der erkennende Spruchkörper soll in der Position/in der Lage sein, seine eigene Entscheidung nach weiterem Vortrag zu überprüfen.

    Der MüKo schreibt dazu was unter §572; RN 4

    Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers sollte die – einfache – Beschwerde zugleich die Gegenvorstellung bei der unteren Instanz umfassen.

    Daran knüpft die heutige Regelung an, der das Untergericht verpflichtet, einer begründeten Beschwerde abzuhelfen. Führt das Abhilfeverfahren, das weitgehend dem Verfahren der Gegenvorstellung entspricht, zum Erfolg, so ist eine Entscheidung der Beschwerdeinstanz überflüssig. Das Beschwerdegericht soll nur mit solchen Beschwerden befasst werden, an denen das Untergericht festhält.

    Diesen Grundgedanken im Hinterkopf halte ich es für den Sinn der Sache, dass die Abhilfeentscheidung bei dem ursprünglich erkennenden Gericht, bzw. dem dortigen Spruchkörper getroffen wird.

    Es würde diesem Zweck/Gedanken zuwiderlaufen, wenn die Abhilfeentscheidung von woanders (in dem Fall beim Insogericht) getroffen würde

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!