Anspruch auf neue Vermögensauskunft

  • Hallo,

    wenn der Schuldner in der Vermögensauskunft angegeben hatte dass er keinerlei Einkommen bezieht, er aber ALG Leistungen beantragt hat, besteht dann ein neuer Anspruch auf Vermögensauskunft innerhalb der zwei Jahre?

    Eigentlich schon oder....

  • Theoretisch schon, aber mit welchem Zweck? Reichtümer wird er da jetzt auch nicht anhäufen können, geschweigedenn pfändbare Beträge für einen Gläubiger.
    Es ist sicher schneller, einfacher und günstiger, ihn um Übersendung eines Bescheids zu bitten, sobald dieser vorliegt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Nur als Grund zur vorzeitigen Abgabe einer neuen Vermögensauskunft.
    Der Schuldner hat ein Kfz gekauft, jedoch nicht vollständig gezahlt. Eigentumsvorbehalt wurde vereinbart.
    Zahlungstitel liegt vor.

    GV wurde im Antrag auf erneute Abgabe Vermögensauskunft und Pfändung informiert das Kfz beim Schuldner ist.
    Die Pfändung gem. § 808 ZPO wäre doch dann möglich. Nur GV lehnt nun wegen Eigentumsvorbehalt eine erneute Vermögensauskunft ab, da Schuldner nicht Eigentümer ist.

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