Pfanderstreckung nach Bestandteilszuschreibung eingetragen aber nicht beantragt

  • Hallo zusammen,

    mir ist beim Vollzug des FN aufgefallen, dass ich bei der davor beantragten Bestandteilszuschreibung eine Pfanderstreckung an mehreren Dienstbarkeiten eingetragen habe, obwohl dies vom Notar nicht beantragt war.
    Die Beteiligten haben sich noch nicht gemeldet, jedoch bin ich mir unsicher wie ich nun weiter verfahren soll, da das Grundbuch ja jetzt unrichtig ist :gruebel:

    Für eure Hilfe bin ich euch dankbar!

  • "Pfanderstreckung" bei Dienstbarkeiten ist sowieso der größte Schwachsinn. Aber einige Notare sind nicht davon abzubringen.
    Erstens ist eine Dienstbarkeit kein Pfandrecht, also wenn dann nur "Erstreckung". Zweitens bringts nix. Drittens ist es nicht erforderlich (Rechtsgedanke des § 7 Abs. 2 GBO). Und viertens löst es zusätzliche Kosten aus.

    Zur Sache selbst: Ein fehlender Antrag löst keine GB-Unrichtkeit aus. Also ist nix zu veranlassen.

  • Dass die Pfanderstreckungen bewilligt wurden, deutet darauf hin, dass es auch eine entsprechende dingliche Einigung zwischen Eigentümer und den Dienstbarkeitsberechtigten gibt. Sollte dies der Fall sein, ist das Grundbuch - wie bereits gesagt wurde - nicht unrichtig, sondern richtig. Da die dinglichen Erklärungen nicht vorliegen, kann man sich dessen aber nicht sicher sein.

    Ich würde den Notar kontaktieren und die weitere Vorgehensweise besprechen. Vielleicht wurde der Antrag nur versehentlich nicht gestellt und wenn er dies bestätigt, würde ich die Dinge auf sich beruhen lassen.

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