Hier treten verstärkt Fälle auf, in denen die Grundstückseigentümer aus historischem Interesse eine "Eigentümerhistorie" erstellt haben möchten. D.h., dass nicht etwa nur ein (aktueller) Grundbuchauszug erstellt werden soll, sondern eine Recherche angestellt werden soll, wer die Voreigentümer waren.
M.E. kann sich das berechtigte Interesse nach § 12 GBO nur auf eine Einsicht beziehen, die sich auf ein konkretes Rechtsverhältnis bezieht und nicht etwa auf historische Gründe.
Wie wird bei euch mit solchen Anträgen verfahren?