Pfändung wegen Kostenvorschuss

  • Hallo,
    wir haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Der Erlass wurde bisher abgelehnt, weil in der geltend gemachten Forderung auch ein Gerichtsvollziehervorschuss (aus Räumung) enthalten ist. Muss hier tatsächlich gewartet werden, bis der endgültige Betrag feststeht? Das Verfahren kann sich zum einen noch ziehen und zweitens haben wir die Kosten ja tatsächlich bezahlt.

  • Hallo,
    wir haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Der Erlass wurde bisher abgelehnt, weil in der geltend gemachten Forderung auch ein Gerichtsvollziehervorschuss (aus Räumung) enthalten ist. Muss hier tatsächlich gewartet werden, bis der endgültige Betrag feststeht? Das Verfahren kann sich zum einen noch ziehen und zweitens haben wir die Kosten ja tatsächlich bezahlt.

    Ja.
    Die Vollstreckung von Kostenvorschüssen (bzgl. anderer Vollstreckungsmaßnahmen) ist von §788 ZPO nicht gedeckt (vgl. AG München, 33 M 2535/79, DGVZ 1980, 142; Geimer in: Zöller ZPO, 33. Auflage §788 Rn. 14).

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