Berechnungsmasse vorl. Verwaltervergütung

  • Ich habe hier einen Vergütungsantrag für die Tätigkeit in der vorläufigen Verwaltung zu stellen und bin mir hinsichtlich der folgenden Frage unsicher (wahrscheinlich sind es zum Freitag einfach zu viele Bäume).

    Die Vermögenswerte der Gesellschaft, auf die sich die vorläufige Verwaltung bezog, bestehen aus einem Überschuss der Betriebsfortführung, einigen von der Staatsanwaltschaft in einem früheren Ermittlungsverfahren arretierten Vermögensgegenständen (mittlerweile zur Masse gelangt) und Bankguthaben.

    Darüber hinaus ist basierend auf Kundenstamm und Umsatz wahrscheinlich ein größerer allgemeiner Firmenwert, dessen Höhe ich gerade berechnen lasse, vorhanden.
    Ist der allgm. Unternehmenswert in die Berechnungsmasse einzubeziehen?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Super :dankescho.

    [Eilt nicht, weil ich damit ohnehin erst die Zuarbeit des Steuerberaters abwarten muss/will.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Wert des einem künftigen Insolvenzbeschlag unterliegenden Vermögens des Schuldners bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung; dazu gehört grundsätzlich auch der Wert der Firma des Schuldnerunternehmens.

    BGH, Beschluß vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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