riesige Erbengemeinschaft aus dem Jahr 1946 als Eigentümer

  • Ich benötige Hilfe, wie ich hier weiterkomme:

    Eigentümer in meinem Grundbuchblatt sind mehrere Erbengemeinschaften, entstanden durch Erbfälle im Jahr 1946 und 1948. Die Erben sind jeweils nur mit Vor- und Zuname und dem Ort eingetragen. Kein Geburtsdatum!
    Ich vermute, dass diese Erben bereits verstorben sind und die Erben von dem Anteil an diesem Grundstück nichts wußten und somit auch keine GB-Berichtigung erfolgte.

    Wie kann ich die Abteilung I auf den neuesten Stand bringen? Welche Ermittlungsmöglichkeiten gibt es? Könnte ein Verkauf an einen möglichen Käufer z.B. mit Bestellung eines Pfleger für die unbekannten Erben stattfinden? Wird der Kaufpreis dann für die unbekannten Erben hinterlegt?

    Ich danke für Anregungen.

  • Hast du dir schon die Grundakten angesehen? Dort gibt es möglicherweise Anhaltspunkte für frühere Wohnorte und alte Adressen oder weiterführende Daten.

    Vielleicht helfen dir auch EMA-Anfragen an die alten, im Grundbuch angegebenen Wohnorte.

    Für eine Pflegerbestellung brauchst du erstmal ein Schutzbedürfnis der Abwesenden und auch das zuständige Gericht (bei Nachlasspflegern also das Nachlassgericht, und soweit bist du ja noch nicht). Kann aber ja sein, dass bei Erbfällen aus Ende der 1940er noch Erben am Leben sind?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Wie kann ich die Abteilung I auf den neuesten Stand bringen? .

    Indem man die (Erbes-)Erben ermittelt und diese nach §82 GBO zur Berichtigung des Grundbuches verpflichtet. Setzt natürlich voraus, dass festgestellt wird, dass der eingetragene Berechtigte verstorben ist.

    Welche Ermittlungsmöglichkeiten gibt es?

    Ich würde erstmal die Erbnachweise in der Grundakte sichten. Ggf. sind dort sogar Geburtsdaten vorhanden, welche bloß nicht eingetragen wurden. Auch die Nachlassakten kann man anfordern. Sodann bietet sich an beim Nachlassgericht des bekannten Wohnortes nach Vorgängen zu fragen. Ansonsten über das zuständige Einwohnermeldeamt (Archiv) den letzten Wohnort/Sterbeort ausfindig machen und dann eine Sterbeurkunde erfordern. Zumindest wenn der einzelne Sterbefall festgestellt werden kann, kann nach §82a S. 2 GBO auch das NLG um Erbenermittlung ersucht werden.

    Könnte ein Verkauf an einen möglichen Käufer z.B. mit Bestellung eines Pfleger für die unbekannten Erben stattfinden? Wird der Kaufpreis dann für die unbekannten Erben hinterlegt?

    Wenn das zuständige Gericht einen Pfleger bestellt sicher. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegerbestellung vorlagen unterliegt nicht der Prüfung des GBA.

  • Ja die Grundakten habe ich mir angesehen. Der eine Erbschein befindet sich nicht in der Akte. Hier versuche ich die Nachlassakte beizuziehen. Der andere Erbschein liegt in der Akte. Die Erben sind jeweils mit Vor- und Zunamen ggfs. Geburtsname, ggfs. Beruf (oder Landwirtsehefrau oder Schweißerswitwe o.ä.) und Wohnort bezeichnet. Auch hier kein Geburtsdatum, keine Anschrift.
    Ohne Anschrift und ohne Geburtsdatum wird es schwer Auskünfte (z.B. Sterbedatum) über das Einwohnermeldeamt in Erfahrung zu bringen.

  • Ja die Grundakten habe ich mir angesehen. Der eine Erbschein befindet sich nicht in der Akte. Hier versuche ich die Nachlassakte beizuziehen. Der andere Erbschein liegt in der Akte. Die Erben sind jeweils mit Vor- und Zunamen ggfs. Geburtsname, ggfs. Beruf (oder Landwirtsehefrau oder Schweißerswitwe o.ä.) und Wohnort bezeichnet. Auch hier kein Geburtsdatum, keine Anschrift.
    Ohne Anschrift und ohne Geburtsdatum wird es schwer Auskünfte (z.B. Sterbedatum) über das Einwohnermeldeamt in Erfahrung zu bringen.

    Versuch es erstmal mit den Nachlassakten. Und auch wenn du da keine alten Anschriften oder Geburtsdaten rausbekommst, würde ich mein Glück mal bei dem EMA zum im Erbschein angegebenen Wohnort versuchen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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