Antrag PKH Lohnpfändung durch luxemb. Gericht

  • Bei mir eingegangen ist ein Antrag auf Bewilligung von PKH eines Schuldners, dessen Einkommen durch ein Gericht in Luxemburg gepfändet wurde.
    Der Schuldner hat seinen Wohnsitz im hiesigen AG Bezirk.

    Beantragt wurde die PKH mit dem Europ. Formular.

    Es wird PKH im vollem Umfang beantragt für Beratung und oder Vertretung im geplanten Gerichtsverfahren.

    :oops: Ich hab sowas noch nie gesehen.

    Rechtsgrundlage dürfte C1 RICHTLINIE 2003/8/EG DES RATES ◄vom 27. Januar 2003zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezugdurch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigenStreitsachen sein.

    Hat hier jemand Erfahrungswerte? Was genau muss ich hier denn prüfen?

  • Was bringt dem Schuldner denn PKH im Vollstreckungsverfahren ohne Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts...? :gruebel: Oder ist das mit "Beratung und/oder Vertretung" gemeint? Bei Anwendung (nur) deutschen Rechts würde ich mich mit einem solchen Antrag schwer tun...

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Was bringt dem Schuldner denn PKH im Vollstreckungsverfahren ohne Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts...? :gruebel: Oder ist das mit "Beratung und/oder Vertretung" gemeint? Bei Anwendung (nur) deutschen Rechts würde ich mich mit einem solchen Antrag schwer tun...

    Bei der verwendeten Formulierung müsste man eigentlich fragen, ob nicht vielleicht zunächst Beratungshilfe beantragt werden sollte.

    Sofern es doch um PKH geht, wäre m. E. der gewünschte Umfang der Beiordnung konkret zu benennen, z. B. "für Erinnerungsverfahren gegen Pfüb vom ..., Az..." o. ä.

  • https://e-justice.europa.eu/content_legal_…57-de.do#action

    Es wurde dieses Formular verwendet. Dort besteht die Möglichkeit das genau so anzukreuzen. :tschuldig

    Der luxemb. Anwalt hat ein entsprechendes Schreiben des barreau de luxembourg (dort wurde wohl ein entsprechender Antrag auf Beistandschaft gestellt) mit dem folgenden Inhalt beigefügt (findet sich dort entsprechend auch auf der Internetseite):
    Demandes d'assistance judiciaire des personnes non résidentes au Luxembourg

    En application de la directive 2003/8/CE du Conseil du 27 janvier 2003 visant à améliorer l’accès à la justice dans les affaires transfrontalières par l’établissement de règles minimales communes relatives à l’aide judiciaire accordée dans le cadre de telles affaires, l’Ordre des avocats n’est pas l’autorité compétente pour l’expédition ou la réception des demandes d’assistance judiciaire des personnes non résidentes au Luxembourg.
    Pour de plus amples renseignements à ce sujet, nous vous invitons à consulter le site internet : https://e-justice.europa.eu/content_legal_aid-390-fr.do
    Le formulaire de demande d’aide judiciaire dans un autre Etat Membre de l’Union Européenne est disponible sur le site internet :
    https://e-justice.europa.eu/content_legal_aid_forms-157-fr.do.
    Pour le dépôt des demandes d’assistance judiciaire internationales, les dispositions de la Directive doivent être respectées.


  • Die luxemburger Kollegen nehmen Anträge nur von MEnschen mit Wohnsitz in Luxemburg entgegen. Nichtansässige müssen den Antrag direkt bei den luxemburgischen Behörden stellen, oder - un da kommt die EU-Richtlinie ins Spiel - bei der Behörde, die im Inland für Prozeßkostenhilfe zuständig ist. Das entsprechende Formular ist im vorstehenden Beitrag verlinkt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • :gruebel: und welche Zahlungsverpflichtungen begründen sich für das Land, wenn man hier entsprechend bewilligt?

    Für die Bewilligungsvoraussetzungen steck ich die Nase bei kühlerem Wetter in die entsprechende Verordnung.

    Man bewilligt nicht, man nimmt auf und schickt es an die Behörden des Landes, in dem der Rechtsstreit stattfindet.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Sooo, ich habe das ganze weitergeschickt. Bei uns läuft das über eine zentrale Prüfstelle am LG.
    Das Teil kam zurück weil etliche angaben fehlen und das insgesammt nicht schlüssig ausgefüllt ist.

    Auf entsprechende Mitteilung an den Vertreter des Schuldners kam nichzs zurück.

    Wie weise ich denn jetzt diesen Antrag auf Weiterleitung zurück?
    Oder lege ich einfach nach 6 Moanten weg? :confused:

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