Bei mir eingegangen ist ein Antrag auf Bewilligung von PKH eines Schuldners, dessen Einkommen durch ein Gericht in Luxemburg gepfändet wurde.
Der Schuldner hat seinen Wohnsitz im hiesigen AG Bezirk.
Beantragt wurde die PKH mit dem Europ. Formular.
Es wird PKH im vollem Umfang beantragt für Beratung und oder Vertretung im geplanten Gerichtsverfahren.
Ich hab sowas noch nie gesehen.
Rechtsgrundlage dürfte C1 RICHTLINIE 2003/8/EG DES RATES ◄vom 27. Januar 2003zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezugdurch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigenStreitsachen sein.
Hat hier jemand Erfahrungswerte? Was genau muss ich hier denn prüfen?