Bescheinigung Art. 53 LugÜ

  • Hallo ihr Lieben,

    in meiner Zivilsache möchte der Anwalt hinsichtlich eines noch zu erlassenden KFB's eine "Bescheinigung nach Art. 53 LugÜ".

    Ich habe im Forum schon einmal ein bisschen nachgelesen, bin aber gefühlt noch verwirrter als vorher. :confused: :gruebel: KFB kann ich erlassen, da ist alles richtig.
    Was ich aber mit dieser beantragten Bescheinigung anfangen soll, weiß ich jetzt nicht.

    Kann das ggfs. jemand Schritt für Schritt "für Dummies" erklären?

    Besten dank im Voraus :)

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