Titel vor 01.03.2002 Vollstreckungsbescheinigung?

  • Hallo,
    ich habe eine notarielle Urkunde von 1997, für die ein Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO alt beantragt wir. Vollstreckt werden soll gegen ein Schuldner in Österreich. Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel und die beantragte Bescheinigung nach Art. 54 sind aufgrund des Datums raus, soweit ich das verstanden habe. Welche Möglichkeit hat de Gläubiger?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!