Die A GmbH mit Sitz in A bestehend aus den GF A und B betrieb 2 Niederlassungen. Einmal in A (Hauptniederlassung) und dann in B (Zweigniederlassung). Es wurde eine B GmbH gegründet. In dem Spaltungsvertrag wird nun der Teilbetrieb der Zweigniederlassung B auf die B GmbH übertragen. A ist nunmehr nur noch GF der A GmbH und B ist GF der B GmbH. In B gibt es auch ein Grundstück Eigentümerin die A GmbH.
Vorgelegt wird der Spaltungsvertrag. Für A und B tritt C aufgrund privatschriftlicher Vollmacht, in Kopie dem Spaltungsvertrag beigefügt, auf. Es geht das gesamte Vermögen der Zweigniederlassung über. Ein genaue Benennung des Grundstück gem. § 28 GBO ist nicht erfolgt. In einer Anlage wird dann nur erwähnt Gebäude und Grundstück in B.
Ist dies für die Bezeichnung ausreichend. Ist der Spaltungsvertrag nebst den einfachen Vollmachten ausreichend?