Abspaltung einer Zweigniederlassung

  • Die A GmbH mit Sitz in A bestehend aus den GF A und B betrieb 2 Niederlassungen. Einmal in A (Hauptniederlassung) und dann in B (Zweigniederlassung). Es wurde eine B GmbH gegründet. In dem Spaltungsvertrag wird nun der Teilbetrieb der Zweigniederlassung B auf die B GmbH übertragen. A ist nunmehr nur noch GF der A GmbH und B ist GF der B GmbH. In B gibt es auch ein Grundstück Eigentümerin die A GmbH.
    Vorgelegt wird der Spaltungsvertrag. Für A und B tritt C aufgrund privatschriftlicher Vollmacht, in Kopie dem Spaltungsvertrag beigefügt, auf. Es geht das gesamte Vermögen der Zweigniederlassung über. Ein genaue Benennung des Grundstück gem. § 28 GBO ist nicht erfolgt. In einer Anlage wird dann nur erwähnt Gebäude und Grundstück in B.

    Ist dies für die Bezeichnung ausreichend. Ist der Spaltungsvertrag nebst den einfachen Vollmachten ausreichend?

  • Ich habe jetzt noch nicht verstanden, was jetzt bei dir beantragt wird. Soll das Grundstück der A GmbH nun auf die B GmbH umgeschrieben werden?

    Zum Spaltungsvertrag:
    Ist sie Spaltung überhaupt schon im Handelsregister beider Gesellschaften eingetragen? Wenn nein, ist für das GBA erstmal noch gar nichts nachgewiesen.
    Gem. § 126 Abs. 2 UmwG müssen Grundstücke, die mit übertragen werden sollen, gem. § 28 GBO bezeichnet werden.
    Fehlt diese Bezeichnung, "geht das Grundstück auch dann nicht über, wenn es sich aus anderen Umständen trotzdem eindeutig bestimmen ließe." So Semler/Stengel, 3. Auflage, zu § 126 UmwG RZ 64.
    Da wäre ich also vorsichtig.
    Die Vollmacht dürfte keiner besonderen Form unterliegen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!