• Hallo zusammen. Leider konnte ich in den bisherigen Beiträgen zum Wertersatz nichts zu meinem Problem finden.
    Der Jugendliche (geb. 2004) wurde neben einer Haftstrafe zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 330,00 EUR verurteilt. Ich habe ihn dann dazu angehört quasi und mitgeteilt, dass eine Zahlungsaufforderung folgt oder er mitteilen soll wenn er nicht oder noch nicht oder wie auch immer zahlen kann. Jetzt ruft seine Mutter an und fragt, ob sie das nicht für ihren Sohn bezahlen kann? :confused::confused:

    Ja und das ist jetzt die Frage.. ist der Wertersatz quasi höchstpersönlich vom VU zu zahlen? also rein vom Gefühl würde ich es durchaus als erzieherisch wertvoller betrachten.. aber gibt es dazu vielleicht auch irgendwas rechtlich haltbares?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    P.s. ich mache Strafsachen seit knapp 1 Monat

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