Im Grundbuch waren die Eheleute E1 und E2 eingetragen Diese haben ein gem. Testament errichtet , dass sie sich zu Alleinerben einsetzen und A, B, C (Kinder) zu Schlusserben. E1 und E 2 sind verstorben A, B und C sind im Grundbuch eingetragen. Weiterhin wurde folgende Vor- und Nacherbschaft und TV bzgl. C angeordnet bzw als Nacherben- und TV-Vermerk eingetragen:
C soll nur nicht befreite Vorerbin sein. Zu den Nacherben werden A und B eingesetzt. Nacherbfolge tritt mit dem Tod der C ein. Stirbt der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls oder wird er aus anderen Gründen nicht Nacherbe, so tritt für B A und für A dessen Ehefrau an deren Stelle. das Anwartschaftsrecht ist weder vererblich noch übertragbar.
Jeder ordnet für den Fall, dass er der Längstlebende ist, hinsichtlich des der nacherbfolge unterliegenden Anteils der C Testamentsvollstreckung an. Zum TV wird A ernannt. Sollte dieser das Amt nicht annehmen oder nach Annahme wegfallen wird das Nachlassgericht ersucht einen TV zu ernennen. Der TV hat die Aufgabe, den der Nacherbfolge unterliegenden Erbteil bis zum Ableben des Vorerben zu verwalten. Der TV soll aus den Erträgen aus dem Erbteil, soweit erforderlich auch unter Inanspruchnahme des Erbteils, dem Vorerben nach billigem Ermessen diejenigen Zuwendungen leisten, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen, aber nach Sozialhilferecht nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers unterliegen, der Erbteil soll also z.B. für Finanzierung Taschengeld, Geschenken oder Ferien- und Kuraufenthalten dienen.
A, B und C veräußern nun das Grundstück an Dritte:
Rubrum: A tritt für sich selbst auf, B wird vertreten durch Ergänzungsbetreuer D (Betreuer ist hier auch A) und C wird vertreten durch den Ergänzungsbetreuer F (Betreuer hier auch A).
A und B stimmen dem Vertrag als Nacherben zu.
Zur TV wird in der Urkunde erklärt. Das für C bei der Beurkundung der TV handelt unter Vorlage der Abschrift des Testament. Ein TV-Zeugnis kann nicht vorgelegt werden.
Muss mir nicht noch ein TV-Zeugnis vorgelegt werden? dann muss doch auch noch die Entgeltlichkeit nachgewiesen werden? Die Ersatznacherben müssen nicht zustimmen?